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Rechtliche Grundlagen

Mit dem Kyoto-Abkommen hat sich die Deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (CO2) bis zum Jahr 2012, im Vergleich zu 1990 um 21% zu senken. Mit verschiedenen Maßnahmen, wie dem Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), soll dieses Ziel erreicht werden. Weiteres Ziel des im Jahre 2004 neu novellierten Gesetzes ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20% zu erhöhen.

Im Gesetz werden Vergütungen für die Einspeisung, von durch erneuerbare Energien (Wasser, Wind, Biomasse, Photovoltaik, etc.) erzeugten Strom, festgesetzt. Diese Vergütungen sind auf 20 Kalenderjahre plus des Jahrs der Inbetriebnahme festgeschrieben. Neben der Vergütung werden auch Fragen der Abnahme und weitere Details geregelt.

 

Bei der Photovoltaik werden diverse Unterscheidungen nach Art und Größe der Anlage getroffen. Die Vergütungen sinken um 5% - bzw. 6,5% seit dem 01.01.2006 für Freiflächenanlagen - je Jahr für neu errichtete Anlagen. Für Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden sowie Lärmschutzwänden ergeben sich folgende Werte:

 

Bleiben PV-Anlagen auch trotz der Degression eine gute Investition?

Im Moment kann man diese Frage mit ruhigem Gewissen bejahen. Denn es gibt eine zweite Kraft, die den sinkenden Einspeisevergütungen für Solarstrom aus Photovoltaik-Projekten entgegen wirkt. Und zwar sind das die sinkenden Modulpreise. Der Preistrend zeigt sowohl für Dünnschicht, als auch für kristalline Module stark nach unten. Das hat zur Folge das PV-Anlagen in ihrer Anschaffung immer günstiger werden wodurch sich der Effekt der sinkenden Vergütungen zu einem guten Teil aufhebt.

 

Der Gesetzgeber behält sich vor, die Stellschrauben des Gesetzes an die Marktlage anzupassen. Bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage unterstützen wir Sie mit einem Blick auf den aktuellen Gesetzesstand, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

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