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Mit einer eigenen PV-Anlage bleiben die Kosten für den selbstproduzierten Strom konstant – über viele Jahre!

Je mehr Solarstrom man selbst verbraucht, desto weniger Strom muss man vom Energieversorger beziehen – und das lohnt sich bereits bei einem Eigenverbrauch von 15%.

Wie die Zahlen für den Anlagenbetreiber genau aussehen, hängt u.a. von den Preisen des Stromanbieters ab. Eigenverbrauch ist lukrativ, solange die Strombezugskosten höher sind als die Selbstkosten für den selbstproduzierten Solarstrom. Schon heute betragen die Stromkosten vielerorts bereits 23 Cent/kWh und mehr!

Das bedeutet: Obwohl der EEG-Fördersatz sinkt , liegt der Selbstkostenpreis immer noch weit unter den Strompreisen der Energieversorger, wie die untenstehende Grafik verdeutlicht.

 

 

Grüne Energie selbst erzeugen, direkt nutzen

und speichern.

 

 

Die Förderung von Stromspeichern ist dringender den je. Viele Investitionswillige warten schon sehnsüchtig auf das von KfW und BMU seit langem angekündigte Marktanreizprogramm für dezentrale Batteriespeicher. Der Beginn des Programms wurde mehrfach verschoben.

 

Das KfW-Speicherprogramm startet nun zum 1. Mai 2013. Nach der Devise „Gut Ding will Weil“ hat sich die Regierung fast ein Jahr Zeit gelassen, denn bereits in den Verhandlungen zur letzten Änderung des EEG

 

2012 hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss Ende Juni 2012 auf ein entsprechendes Programm verständigt.

 

Das nun aufgelegte KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" mit der Programm-Nr. 275 finanziert stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage.

 

Ein Investitionswilliger kann nun neben der Finanzierung der Anlage auch mit einem Tilgungszuschuss (gilt nur für das Batteriesystem) durch die KFW rechnen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

 

Es kommen aber leider nur diejenigen in den Genuss einer möglichen Förderung, deren PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden ist. Eine Nachrüstung wird also nur für eine ganz kleine Anzahl von Anlagen in Frage kommen. Auch kann ein Investitionswilliger nur dann mit einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für ein installiertes Batteriesystem rechnen, wenn die (geplante) Anlage nicht größer als 30 kWp ist.

 

Schwierig wird es, wenn man sich den Förderzuschuss schnell ausrechnen möchte. Berechnet wird dieser als "Produkt der spezifischen förderfähigen Kosten und der förderfähigen Leistung der Photovoltaikanlage." Nach den "Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriepseichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 21. Dezember 2012" des BMU betragen die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei einem neu installierten Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensysytem 2000 Euro je kWp (bei einer Nachrüstung sind es 2200 Euro/kWp). Davon können 30 Prozent als Zuschuss gewährt werden. Dies wären dann max. 600 Euro pro kWp; nachgerüstete Anlagen können max. 660 Euro je kWp erhalten. Zu berücksichtigen ist, dass die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten sich nur indirekt aus der Rechnung für die Installation der Gesamtanlage erschließen: Von der Gesamtnettoinvestition werden die Kosten für die PV-Anlage abgezogen. Die "fiktiven" Kosten der PV-Anlage (pro kWp) werden von der KfW ermittelt und jährlich aktualisiert und betragen 2013 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp).

 

 

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